Erbrecht

Rund um das Thema Erbrecht biete ich Ihnen sowohl die gestaltende Tätigkeit vor dem Erbfall als auch die rechtliche Beratung bei der Abwicklung des Nachlasses nach dem Erbfall.

Sie fragen sich, wem Ihr Hab und Gut zustehen würde, wenn Sie einmal nicht mehr da sein sollten, und ob und ggf. wie Sie bestimmte Personen von Ihrem Erbe ausschließen könnten? Sie gehen vielleicht davon aus, dass Ihr Ehegatte sozusagen automatisch Ihr Alleinerbe wäre, was jedoch in den meisten Fällen ohne die Abfassung einer entsprechenden ausdrücklichen letztwilligen Verfügung nicht so zutrifft. Um später etwaigen Streit um Ihr Erbe zu vermeiden, würden Sie lieber noch zu Ihren Lebzeiten Ihren Nachkommen etwas zukommen lassen, fragen sich aber, wie Sie dies bestmöglich verwirklichen können?

Für derartige Fragestellungen bin ich gern Ihre Ansprechpartnerin. Wir besprechen in Ruhe Ihre Anliegen und ich erkläre Ihnen umfassend und vertrauensvoll, wie Sie diese rechtlich sicher umsetzen können.

RA Broer-Fachanwaeltin