Familienrecht
- Sie stehen vor einer Trennung oder Ehescheidung?
- Sie fragen sich, wie Sie künftig finanziell klarkommen sollen?
- Können Sie Unterhalt verlangen oder müssen Sie Unterhalt zahlen?


Sie stellen sich die Frage, welche Auswirkungen die Trennung für Ihre gemeinsamen Kinder hat, wer darf für diese entscheiden, wer kommt für deren Kosten auf und wie sieht eine mögliche Besuchsregelung aus. Und was ist mit den gemeinsam geschaffenen Vermögenswerten wie das gemeinsame Haus und auch mit den gemeinsamen Krediten?
Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich stellen, wenn eine Trennung/Ehescheidung bevorsteht. Und genau dafür bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Ich erkläre Ihnen verständlich, wie einerseits die Gesetzeslage ist und wie wir Ihre Ansprüche auf dem für Sie bestmöglichen Wege durchsetzen können. Ich berechne Ihnen den voraussichtlichen Unterhalt sowie den zu erwartenden Zugewinn. Und vor allem: Ich unterstütze Sie einfühlsam auf Ihrem individuellen Weg und gemeinsam erarbeiten wir die für Sie bestmögliche Lösung.
Ich bin in dieser oftmals schwierigen und sorgenvollen Zeit Ihre Ansprechpartnerin in sämtlichen Fragen, die mit der Trennung und Scheidung Ihrer Ehe einhergehen.
... ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen Überblick über die damit einhergehenden Folgen und Kosten erhalten. Denn schon eine unglückliche Weichenstellung in der Trennungsphase kann für Sie später nachteilig und ggf. auch teuer werden. Ich setze mich mit Ihnen umgehend zusammen und achte darauf, dass Ihre Beziehung möglichst ohne großen finanziellen Schaden für sämtliche Beteiligte endet. Auch können wir schon im Vorfeld gemeinsam klären, ob nicht doch eine gütliche Einigung mit dem Partner möglich ist. Oftmals reichen dafür schon einige wenige Gespräche der Eheleute unter Beteiligung zumindest eines Anwalts, der / die dafür sorgt, dass die Gespräche trotz aller Emotionen auf einer vornehmlich sachlichen Ebene bleiben und somit eine gütliche Einigung wahrscheinlicher machen.
... sind Sie bei mir jederzeit in guten Händen. In der Regel wird direkt nach Ablauf des Trennungsjahres von einem der Ehepartner die Scheidung eingereicht. Spätestens jetzt sollten die damit einhergehenden rechtlichen Angelegenheiten möglichst abschließend geregelt werden. Dabei unterstütze ich Sie umfassend.
Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht
Bergstraße 26
20095 Hamburg