Immobilienrecht

Im Zuge einer scheidungsbedingten Vermögensauseinandersetzung sind oftmals auch Immobilien betroffen. Hier ist es ggf. angezeigt, dass das (Mit-) Eigentum an z.B. der bislang gemeinsam genutzten Wohnung auf einen der Ehepartner übertragen wird. Oder es bietet sich an, dem Ehegatten ein Wohnrecht an der Immobilie des anderen Ehegatten einzuräumen.

Genauso ist oftmals der Verbleib von Immobilien in Erbfällen zu regeln, sowohl vorsorgend z.B. im Wege von Grundstücksübertragungen noch zu Lebzeiten des Erblassers als auch im Falle von Erbauseinandersetzungen.

In allen solchen Fällen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unabhängig vom Familien- und Erbrecht begleite ich Sie aber auch gern bei der gesamten Abwicklung im Vorfeld eines notariellen Vertrages über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie und setze mich für Ihre Interessen in dem abzuschließenden Vertrag ein.

Unterstützung bei Immobilienverträgen

Wenn Sie vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie stehen, überprüfe ich für Sie den notariellen Kaufvertragsentwurf über Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder Ihr Bauvorhaben und berate Sie bei der Gestaltung der Vertragsklauseln innerhalb des notariellen Vertrages.

Ebenso vertrete ich Sie bei einem etwaigen Rücktritt vom geschlossenen Vertrag oder – z.B. im Falle einer arglistigen Täuschung - einer Anfechtung des geschlossenen Vertrages, sei es außergerichtlich wie gerichtlich.

Rechte an Immobilien

Wenn Sie überlegen, ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch für jemanden an Ihrer Immobilie einzuräumen, berate ich Sie hierzu. Und auch bei anderen Ihre Immobilie betreffenden möglichen Rechten, wie z.B. Wegerecht, Vorkaufs- oder Wiederkaufsrecht stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Beratung um eine etwaige Teilungsversteigerung

Vor allem bei vorhandenen Erbengemeinschaften oder aber auch bei anderen Miteigentumsgemeinschaften (wie häufig unter Eheleuten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) stellt sich eventuell im Streitensfalle die Frage nach einer notwendigen Teilungsversteigerung der jeweiligen Immobilie. Da damit in den meisten Fällen erhebliche wirtschaftliche Einbußen mit einhergehen, versuche ich mit Ihnen primär die Teilungsversteigerung vor allem durch eine doch noch einvernehmliche Regelung mit dem / den anderen Miteigentümer/n zu vermeiden.

Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Ich berate Sie als Eigentümer im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ferner zu sich hieraus ergebenden Themen wie Sondernutzungsrechte, Hausverwaltung, Instandsetzung / Instandhaltung, Wohnungseigentümerversammlungen und etwaiger Anfechtung von Beschlüssen sowie sämtliche sich aus der Teilungserklärung etwaig folgender Fragestellungen.