Anfall und Ausschlagung der Erbschaft

Sind Sie Erbin oder Erbe geworden, ist grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen wollen. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, haben Sie auch das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, was häufig geschieht, wenn der Nachlass überschuldet ist. In derartigen Fällen gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie z.B. bei Gericht eine Nachlassverwaltung oder die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Die Ihnen hier zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und etwaig zu beachtenden Fristen (z.B. die nur sechswöchige Frist zur Erbausschlagung) zeige ich Ihnen in einem direkten Gespräch auf.

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Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht

Bergstraße 26
20095 Hamburg

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