Anspruch auf den Pflichtteil

Selbst im Falle einer Enterbung haben nahe Angehörige wie Kinder, der Ehegatte und ggf. auch die Eltern einen Anspruch auf Mindestbeteiligung am Nachlass, und zwar in Form des Pflichtteilsanspruchs. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und richtet sich als Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Zur Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs steht dem Pflichtteilsberechtigten insbesondere ein Auskunftsanspruch zu. Ich vertrete Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Verteidigung von Pflichtteilsansprüchen.

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Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht

Bergstraße 26
20095 Hamburg

Rechtliche Angaben