Gestaltung des Testaments
Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll, tritt die im Gesetz bestimmte Erbfolge ein. Diese sieht vor,...
Anders als beim Testament, welches grundsätzlich einseitig und frei widerruflich ist, können Sie aber auch bereits zu Lebzeiten verbindlich bestimmen, wer Sie beerben soll. Eine solche erbrechtliche Bindung kann mit einem Erbvertrag erreicht werden. In welchen Fällen sich dies anbietet und was auch hier zu beachten ist bespreche ich gern mit Ihnen.
Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht
Bergstraße 26
20095 Hamburg