Vorsorge: Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Wie wir alle wissen, kann leider bei jedem von uns der Fall eintreten, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommt, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann ist es gut, wenn für diesen Fall bereits Vorsorge getroffen wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der vorsorglichen Auswahl einer mit einer Vollmacht ausgestatteten Person. Insoweit besteht die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens z.B. eine General- und/oder Vorsorgevollmacht zu erteilen. Auch können Sie mittels einer Betreuungsverfügung vorsorglich einen etwaig zu bestellenden Betreuer auswählen und Anordnungen treffen, wie dieser für Sie handeln soll. Und einmal sollte sodann ein jeder von uns sich entscheiden, ob man für den Fall einer schweren Krankheit eine Patientenverfügung treffen will und wenn ja, mit welchem Inhalt.

Sie können sich rund um diese Thematik vertrauensvoll an mich wenden und ich gehe mit Ihnen die einzelnen Möglichkeiten in Ruhe durch.

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Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht

Bergstraße 26
20095 Hamburg

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