Gestaltung des Testaments
Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll, tritt die im Gesetz bestimmte Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner erben, im Weiteren je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen, was dies für Sie konkret bedeutet, wer also Ihre gesetzlichen Erben sind und wie Sie dies – sollten Sie dies wünschen – abändern können. Insbesondere mithilfe eines Testaments können Sie eine andere als die gesetzliche Erbfolge festsetzen und damit selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Was Sie dabei zu beachten haben und welche Möglichkeiten an testamentarischen Regelungen Ihnen zur Verfügung stehen, erläutere ich Ihnen umfassend.
Dies gilt genauso, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten wollen. Ehegatten bzw. Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es möglich, ihren letzten Willen in einem gemeinsamen Testament, häufig in Form eines sog. Berliner Testaments, niederzulegen. Auch hier zeige ich Ihnen die dabei zu berücksichtigenden Besonderheiten auf und wir besprechen, welche Regelungen Sie in Ihrem gemeinschaftlichen Testament treffen können.
Mein Angebot zur Gestaltung Ihres Nachlasses erfasst dann selbstverständlich auch etwaig bei Ihnen vorhandenes Auslandsvermögen. Da z.B. für eine Immobilie im Ausland ggf. nicht nur das deutsche Recht, sondern stattdessen oder auch daneben das ausländische Recht maßgebend sein kann, sind insoweit gesonderte Regelungen zu treffen.