Schenkung im Wege vorweggenommener Erbfolge
Als Nachlassplanung können Sie auch bereits zu Lebzeiten Ihre Vermögensgegenstände, sei es auch nur zum Teil, an Ihre späteren Erben übertragen. Ich erkläre Ihnen dabei die Regelungsmöglichkeiten für Sie als übertragende Person. So kann z.B. im Gegenzug für eine Immobilienübertragung ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch auf dieser Immobilie eingetragen werden. Ebenso ist es oftmals sinnvoll, Rückforderungsrechte des Schenkers für bestimmte Situationen vorzusehen. Ich gehe mit Ihnen die rechtlichen Folgen einer solchen Schenkung zu Lebzeiten in Bezug auf die Erbfolge durch, d.h. wir besprechen die Möglichkeit einer etwaigen Anrechnung auf den Erbteil oder auch die Möglichkeit eines Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts hiermit in Verbindung.