Wie wir alle wissen, kann leider bei jedem von uns der Fall eintreten, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommt, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dann ist es gut, wenn für diesen Fall bereits Vorsorge getroffen wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der vorsorglichen Auswahl einer mit einer Vollmacht ausgestatteten Person.

Als Nachlassplanung können Sie auch bereits zu Lebzeiten Ihre Vermögensgegenstände, sei es auch nur zum Teil, an Ihre späteren Erben übertragen. Ich erkläre Ihnen dabei die Regelungsmöglichkeiten für Sie als übertragende Person. So kann z.B. im Gegenzug für eine Immobilienübertragung ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch auf dieser Immobilie eingetragen werden.

Anders als beim Testament, welches grundsätzlich einseitig und frei widerruflich ist, können Sie aber auch bereits zu Lebzeiten verbindlich bestimmen, wer Sie beerben soll. Eine solche erbrechtliche Bindung kann mit einem Erbvertrag erreicht werden. In welchen Fällen sich dies anbietet und was auch hier zu beachten ist bespreche ich gern mit Ihnen.

Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll, tritt die im Gesetz bestimmte Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner erben, im Weiteren je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen, was dies für Sie konkret bedeutet, wer also Ihre gesetzlichen Erben sind und wie Sie dies – sollten Sie dies wünschen – abändern können. Insbesondere mithilfe eines Testaments können Sie eine andere als die gesetzliche Erbfolge festsetzen und damit selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll.

Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht

Bergstraße 26
20095 Hamburg

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