Die Ehewohnung

Mit der Trennung einher geht meist auch die Frage, was mit der bislang gemeinsam genutzten Wohnung ist. Handelt es sich um eine Mietwohnung ist schnellstmöglich zu klären, ob einer der Ehegatten das Mietverhältnis allein übernimmt. Eine Kündigung nur eines Ehegatten allein reicht nicht aus, wenn beide den Mietvertrag unterzeichnet haben, was häufig der Fall ist. Ich kläre mit Ihnen die Situation und verhandele ggf. mit Ihrem ehemaligen Partner und / oder dem Vermieter, damit schnellstmöglich eine pragmatische Lösung gefunden wird und keine unnötigen Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

Wohnen Sie in einem Eigenheim bzw. in einer Eigentumswohnung ist auch hier möglichst schnell zu regeln, wie damit umgegangen wird. Soll die bislang im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie auf einen der Ehegatten übertragen werden, betreue ich Sie bei der entsprechenden Vertragsgestaltung.

In besonderen Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten auch verlangen, ihm die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Grund dafür kann z.B. Misshandlung oder Bedrohung durch den Ehegatten sein. Reagiert der Ehegatte in solchen Fällen nicht umgehend auf die anwaltliche Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, kann ein zeitlich sehr schnelles Verfahren auf Wohnungszuweisung beim zuständigen Gericht beantragt werden.

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Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht

Bergstraße 26
20095 Hamburg

Rechtliche Angaben