Das Trennungsjahr
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie – so sagt es das Gesetz – gescheitert ist. Leben die Eheleute jedoch noch nicht ein Jahr getrennt, kann...
Es ist zu beachten, dass ein etwaiger Unterhaltsanspruch nicht automatisch mit der Trennung entsteht. Zahlungspflichtig ist der Ehepartner erst ab dem Zeitpunkt, an dem er zur Zahlung des Unterhalts oder zumindest zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse ausdrücklich aufgefordert worden ist. Steht Ihnen ggf. ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt zu, verfasse ich insoweit umgehend für Sie ein entsprechendes Schreiben, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Maureen Broer
Fachanwältin für Familienrecht
Bergstraße 26
20095 Hamburg